• 042019

Erfolgreich vor dem Bundesfinanzhof

Als mit erste Kanzlei hat Dr. Laufer für einen Mandanten vor dem Bundesfinanzhof in München eine so genannte Verzögerungsrüge für überlange Verfahrensdauern - hier vor dem Finanzgericht in Baden-Württemberg - durchgefochten.

Das Zwischenurteil des BFH gilt als bahnbrechend für weitere Verzögerungsforderungen der Bürger und wurde deshalb auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht (Urteil vom 07.11.2013 X K 13/12, BStBl 2014 II, S.179). Damit hat es allgemeine Gültigkeit auch für andere Betroffene.

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