Grundsteuerreform
Über eine allgemeine Aufforderung und teilweise über die Gemeinden war bis (verlängert) Januar 2023 für jedes Grundstück eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Aktuell beginnt die Finanzverwaltung fehlende Steuererklärungen durch Schätzungen abzugleichen.
Verfassungswidrigkeit und Mustereinsprüche
Hier ein paar Stichworte:
- Die Erklärung ist für jede Immobilie erforderlich (also nicht nur für Eigentumswohnung, Haus etc. sondern auch für Wald, Wiese, Bauplatz, Flurstück),
- die Erklärung ist ausschließlich in elektronischer Form einzureichen – es ist ein eigenes Elsterzertifikat erforderlich, oder wir erstellen die Erklärung für Sie,
- die Finanzverwaltung hat dann bis zum 31.12.2024 Zeit zur Bearbeitung, da die neuen Werte erst ab dem 01.01.2025 gelten,
- dennoch werden verspätete Erklärungsabgabe mit Zwangsgeld oder Verspätungszuschlägen belastet.
Wir haben daher eine eigene Stabsstelle für diese Erklärungsflut gebildet. Über die Vollmachtsdatenbank sind wir bei unseren Mandanten berechtigt, alle entsprechenden Erklärung abzugeben und die Bescheide zu empfangen (derzeit erfolgt die Rückkopplung der Finanzverwaltung ausschließlich in Papierform auf dem Postwege – trotz elektronischer Abgabe).
Hier bei Bedarf der Link zu der entsprechenden Vollmacht:
Vollmacht für Vollmachtsdatenbank
Für die Erklärungen werden je nach Bundesland verschiedene Eckdaten und Angaben benötigt.
Wir bitten um Rückkopplung der Ihnen bekannten Grundstücksdaten (je Grundstück eine eigene Rückkopplung!) mit dieser Checkliste je Grundstück.
Checkliste Mandant - ausfüllbar