Die Erstellung von Steuer- und Handelsbilanzen aller Rechtsformen gehört bei uns zum Kernbereich der Beratung unserer Unternehmermandanten.

Durch die Umsetzung des so genannten BilMoG besprechen wir mit Ihnen, wie beispielsweise bei Kapitalgesellschaften die Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz gehandhabt wird.

Auch die elektronische Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften erledigen wir in vollem Umfang für Sie.

Bei Bedarf führen wir freiwillige Plausibilitäts- oder Abschlussprüfungen durch.

Ebenso erstellen wir eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für kleinere Unternehmen und Freiberufler.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst darüber hinaus auch

  • Einbringungsbilanzen
  • Umwandlungsbilanzen
  • Sonderbilanzen
  • Zwischenbilanzen