Die Bewertung von Unternehmen – sei es im Verkaufsfalle, beim Ausscheiden eines Gesellschafters oder im Erbfall - bedarf eines fundierten Fachwissens.

Herr Dr. Laufer ist vom Bundesverband Deutscher Sachverständigen und Fachgutachter zum Sachverständigen für Unternehmensbewertung bestellt worden.

Durch die Personenzertifizierung DIN EN 17024 des European Committee for Quality Assurance wird das EU-weit hohe Niveau der Sachverständigenarbeit dokumentiert. 

Auf dieser Basis erstellt die Steuerkanzei Dr. Laufer qualifizierte Bewertungs- oder Teilbewertungsgutachten für Gerichte sowie Privatgutachten.

Anlässe: Zugewinnausgleichsberechnungen, Kauf- und Verkauf von Unternehmen oder Teilen hiervon, vorweggenommene Erbfolge, erbschaftssteuerliche Bewertungen, Bankbewertungen, etc.