Schenken und vererben
Gerne beraten wir Sie bei der Übertragung von Vermögen oder der Optimierung von Übertragungen an die Kinder oder andere Nachfolger oder an Dritte.
D.h. wir helfen Ihnen bei:
- der vorweggenommenen Erbfolge
- stufenweisen Übertragungen
- der erbschaftsteuerlichen Optimierung
- der Optimierung eines Testaments
- Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt
- Schenkungssteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
Unser Beraterteam hat hier solides Fachwissen und entsprechende Erfahrungen. Wir finden mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Modell und können dies auch über unseren anwaltlichen Partner RA Henrich oder unser Netzwerk erbrechtlich begleiten.