Nicht immer teilt die Finanzverwaltung unsere Rechtsauffassung.
Aus diesem Grund setzen wir – in Einklang mit den geltenden Gesetzen – das Recht unserer Mandanten mit Hilfe geeigneter Rechtsmittel durch.

Wir bezeichnen dies als Durchsetzungsberatung und verstehen darunter

  • die Führung von Einsprüchen aller Art,
  • die Erhebung von Klageverfahren vor den Finanzgerichten und die
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof in München.

Aber auch Abwehrmaßnahmen gegen Vollstreckungen der Finanzbehörden ordnen wir in dieses Segment ein. Entsprechende Erfahrungen sind vorhanden.

Ferner beobachten wir die derzeitigen Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof und halten die Bescheide unserer Mandanten bei geeigneten Verfahren insoweit offen.

In sozialversicherungsrechtlichen Fragen stimmen wir uns mit unseren anwaltlichen Kooperationspartnern ab.