Nicht immer wird der Letzte Wille so umgesetzt, wie dies die betroffene Person gerne hätte. 

Aus diesem Grunde bieten wir unseren Mandanten auch die Testamentsvollstreckung an. Unsere Aufgabe ist dabei die Umsetzung des Letzten Willen des Mandanten, wie im Testament bestimmt.

Für Stamm-Mandanten bewahren wir als Sonderservice auch eine Ausfertigung des Testaments treuhänderisch auf und leiten dieses neutral im Falle eines Falles an das Nachlassgericht. So wird vermieden, dass das Testament plötzlich nicht mehr "auffindbar" ist.

Diese Tätigkeit ist nunmehr auch den Steuerberatern eröffnet worden. Wir koppeln dies mit der erbschaftsteuerlichen Beratung im Vorfeld und der konsequenten Umsetzung des Willens der verstorbenen Person.

Die Partner StB. Dr. Laufer und RA Henrich verfügen beide über eine Zertifizierung als Testamentsvollstrecker und helfen Ihnen auch eine solche im Vorfeld durch klare Regularien und Beratung zu vermeiden.

Sprechen Sie uns – wir beraten Sie gerne. Unverbindlich und diskret.