Vereine sind auch Träger von Rechten und Pflichten. Dies sollte nicht erst bei der ersten Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung oder bei Sozialversicherungsprüfungen deutlich werden.

So erstellen wir für Vereine die laufende Buchhaltung und den Vereinsabschluss. Auch bei der Gründung eines Vereins unterstützen wir Sie gerne – schließlich sind umfassende Vorschriften zum Gemeinnützigkeitsrecht zu beachten.

Eine Beratung zu Gestaltungen – insbesondere durch das seit 2007 geltende Gesetz zur Förderung des Ehrenamtes – oder zum Gemeinnützigkeitsrecht ist für uns selbstverständlich.

Praktische Erfahrungen sind ausreichend vorhanden – u.a. durch eine langjährige und noch ausgeübte Tätigkeit durch Herrn Dr. Laufer als Vorstandsmitglied der Sektion Freudenstadt e.V. des Deutschen Alpenvereins.